Hier findest du Antworten auf fast alle Fragen rund um die Genossenschaft, zu den Themen Wohnungsbewerbung, Mitgliedschaft und Service für Genoss:innen.

Über uns

Was ist die Luisenstadt eG?
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Die Luisenstadt eG ist eine Grundstücksverwaltungsgenossenschaft mit 21 Häusern im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Sucht die Luisenstadt noch Häuser?
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Ende 2021 hat die Luisenstadt eG ein Mietshaus in der benachbarten Ohlauer Straße erworben. Zur Zeit sind wir nicht am Ankauf weiterer Objekte interessiert.

Wie kann ich mich in der Genossenschaft engagieren?
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Es gibt viele Möglichkeiten und dein Engagement ist wichtig! Ob in den Hausgemeinschaften der Genossenschaft, als Hausvertreter:in im Aufsichtsrat, oder in unseren Projektgruppen und AGs sind alle Genoss:innen willkommen, die sich aktiv beteiligen und mitgestalten wollen. Aktuell haben wir Arbeitsgruppen in den Bereichen Kommunikation, Energie, Wohnen im Alter und Freifunk.

Wohnungsbewerbung

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
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Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, siehst du dies unter Aktuelles auf unserer Startseite. Bei Interesse schicke den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen per E-Mail an: vermietungsgruppe@luisenstadteg.de oder per Post an unser Büro. Wir nehmen nur Bewerbungen an, wenn es eine freie Wohnung gibt. Sende uns nur den Bewerbungsbogen und keinerlei weitere Unterlagen zu. Wir melden uns bei Bedarf. Wir bitten um Verständnis.

Muss ich Genoss:in sein, um mich um eine Wohnung bewerben zu können?
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Du musst kein Mitglied der Genossenschaft sein.

Gibt es eine Warteliste?
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Nein, es gibt keine Warteliste. Sofern kein Bewerbungsstopp besteht, ist eine Wohnungsbewerbung mit unserem Bewerbungsbogen möglich. Dieser ist auf unserer Website zu finden. Deine Bewerbung erlischt nach sechs Monaten. Möchtest du dich erneut auf eine Wohnung bewerben, ist eine neue Bewerbung erforderlich.

Brauche ich zusätzliche Unterlagen für meine Bewerbung?
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Nein, aus Datenschutzgründen (DSGVO) bitte keinerlei Unterlagen oder Dokumente einer Bewerbung beilegen oder nachträglich zusenden. Wir kommen auf Euch zu, wenn Unterlagen oder Dokumente gebraucht werden. Trotzdem eingereichte Unterlagen werden gelöscht bzw. unverzüglich vernichtet.

Genoss:in werden

Muss ich als Mieter:in auch Genoss:in sein?
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Als Wohnungsmieter:in ist die Nutzung an die Mitgliedschaft gebunden. Du wirst also Mitglied der Genossenschaft, sofern du über 18 Jahre alt bist. Als Gewerbemieter:in wirst du kein/e Genoss:in.

Wie werde ich Genoss:in?
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Du kannst derzeit nur in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn du Mieter:in in der Luisenstadt eG bist, bzw. ein Mietvertragsabschluss unmittelbar bevorsteht. Bitte vereinbare einen Termin innerhalb unserer wöchentlichen Mietersprechstunde (mittwochs 17.00 Uhr – 19.00 Uhr). Bringe ein aktuelles Personaldokument (Personalausweis/Pass/ggf. die Meldebescheinigung) mit.

Wie hoch ist der Genossenschaftsanteil?
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Die Festlegungen sind in unserer jeweils gültigen Satzung enthalten. Derzeit ist ein Geschäftsanteil laut § 15 auf 260,00 € festgesetzt. Zudem ist gemäß § 5 ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € zu leisten, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag.

Auf welches Konto muss ich meinen Genossenschaftsanteil überweisen?
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Auf unser Hauptkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG mit der IBAN DE06 4306 0967 8025 1440 02

Gibt es eine Nachschusspflicht?
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Ja, auch hier gilt unsere Satzung. In der aktuellen Fassung ist die Nachschuss-Pflicht gemäß § 16 festgelegt: sie ist auf die Haftsumme beschränkt, diese beträgt 260,00 €; weitere Geschäftsanteile führen nicht zur Erhöhung der Haftsumme.

Was passiert bei einem Auszug mit der Mitgliedschaft?
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Wechselst du die Wohnung innerhalb unserer Genossenschaft, bleibst du Mitglied bei der Luisenstadt eG. Ziehst du außerhalb unserer Genossenschaft, kannst du die Mitgliedschaft schriftlich kündigen, an eine andere Person übertragen oder auch behalten. Bei einer Übertragung gelten besondere Vorschriften, bitte nimm hierzu Kontakt zur Genossenschaft auf.

Was muss ich tun, um die Mitgliedschaft zu beenden?
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Die unterschiedlichen Wege zur Beendigung deiner Mitgliedschaft sind in unserer aktuellen Satzung enthalten. Es gelten die § 6 bis 11. Die Satzung kannst du unter Luisenstadt-Downloads-Öffentlich herunterladen.

Was passiert im Todesfall?
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Stirbt ein Mitglied, geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Sie endet mit Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist (siehe Satzung § 9).

Service für Genoss:innen

Wann sind die Sprechzeiten für Genoss:innen?
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Mittwochs von 17:00 bis 19:00 Uhr findet in unserem Büro in der Mariannenstraße 48/ Hinterhof eine Mieter:innensprechstunde statt. Es ist sinnvoll, wenn du vorher einen Termin per E-Mail abstimmst: mail@luisenstadteg.de Das minimiert Wartezeiten und ermöglicht, dass du die richtigen Ansprechpartner:innen für dein Anliegen hast.

Welche Kontaktmöglichkeiten bestehen mit dem Büro?
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Du kannst uns eine E-Mail mit Namen, Adresse, aktuelle Telefonnummer und deinem Anliegen schicken oder uns telefonisch erreichen. Am besten Werktags zwischen 11:00 und 13:00h.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit dem Müll oder der Hausreinigung gibt?
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Da wir keine Hausmeister:innen in unseren Objekten beschäftigen, ist deine Mitwirkung sehr wichtig! Wurde zum Beispiel die Müllentleerung von den Firmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, fehlen eventuell Behälter im Hof, ist eventuell ein Müllberg im Hof entstanden oder ein Behälter falsch befüllt, brauchen wir deine Informationen. Bitte nimm hierzu so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Dann können wir die Situation mit den entsprechenden Firmen und Mietern klären.

Bei Problemen mit der Hausreinigung nehmen wir Kontakt mit den entsprechenden Reinigungskräften auf.

Was muss ich tun, wenn z.B. die Heizung ausfällt, es Probleme mit dem Wasser oder den Fenstern gibt?
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Melde Probleme und Schadensmeldungen bitte unserem Büro. Am besten per E-Mail an instandhaltung@luisenstadteg.de Wir kümmern uns dann darum und melden uns zurück.

An wen wende ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten?
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Wenn du Schwierigkeiten hast, melde dich bei uns. Wir suchen dann eine gemeinsame Lösung. Zum Beispiel in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Was ist, wenn etwas am Wochenende, nachts oder an Feiertagen passiert?
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Bei Ausfall der Heizungs- und Warmwasserversorgung hinterlasse bitte eine Nachricht auf dem Band der Firma, die auf dem Notfall-Info in deinem Haus angegeben ist.

Bei Austritt von Abwasser oder Frischwasser drehe die Haupt-Absperrungen in deiner Wohnung oder/auch im Keller zu! Wenn das nicht geht, rufe bitte die Feuerwehr 112.

Bitte rufe nur in extremen Fällen von Toiletten-Verstopfungen den Notdienst. Bedenke, dass die Kosten für Noteinsätze stark erhöht sind.