Hier findest du Antworten auf fast alle Fragen rund um die Genossenschaft, zu den Themen Wohnungsbewerbung, Mitgliedschaft und Service für Genoss:innen.
Über uns
Die Luisenstadt eG ist eine Grundstückverwaltungsgenossenschaft mit 21 Häusern im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Ende 2021 hat die Luisenstadt eG ein Mietshaus in der benachbarten Ohlauer Straße erworben. Zur Zeit sind wir nicht am Ankauf weiterer Objekte interessiert.
Es gibt viele Möglichkeiten und dein Engagement ist wichtig! Ob in den Hausgemeinschaften der Genossenschaft, als Hausvertreter:in im Aufsichtsrat, oder in unseren Projektgruppen und AGs sind alle Genoss:innen willkommen, die sich aktiv beteiligen und mitgestalten wollen. Aktuell haben wir Arbeitsgruppen in den Bereichen Kommunikation, Energie, Wohnen im Alter und Freifunk.
Wohnungsbewerbung
Wenn eine Wohnung neu vermietet wird, siehst du dies unter Aktuelles auf der Startseite unserer Webseite. Bei Interesse fülle bitte das Online-Formular vollständig aus und schicke es ab. Du erhältst dann eine Eingangsbestätigung und wir halten dich per E-Mail auf dem Laufenden. Das Online-Formular ist nur freigeschaltet, während die aktuelle Ausschreibung läuft. Bitte fülle es nur einmal pro Wohnung aus. Mehrfache Bewerbungen aus dem gleichen Haushalt werden nicht berücksichtigt. Sende uns bitte keinerlei Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege zu. Wir melden uns bei Bedarf. Wir bitten um Verständnis.
1. Öffentliche Ausschreibung auf der Website sowie als Aushang in unseren Häusern
2. Bewerbungen auf die jeweilige Wohnung über unser Online-Formular
3. Reduzierung der Bewerbungen auf 20 durch ein einfaches Losverfahren aller Bewerbungen in Bezug auf die Grundvoraussetzungen für die ausgeschriebene Wohnung. Mitglieder werden in dieser Auswahl priorisiert.
4. Prüfung der ausgelosten Bewerbungen durch eine Vermietungsgruppe (bestehend aus 4-5 Aufsichtsrat:innen, die nicht im betreffenden Haus wohnen oder mit Bewerber:innen assoziiert sind)
5. Reduzierung der Bewerbungen auf 5 durch ein gewichtetes Losverfahren nach den Kriterien der Vermietungsgruppe
6. Hausvotum zu den 5 verbliebenen Bewerbungen bei der die Hausgemeinschaft ihre Favorit:innen benennt und ggf. eine weitere Hausempfehlung abgibt
7. Finale Entscheidung des Vorstandsteams unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus 4 und 6
(Aktuell befinden wir uns in der Pilotphase/ 1. Halbjahr 2026)
Einfaches Losen
Beim einfachen Losen hat jede Bewerbung genau ein Los. Dieses Verfahren nutzen wir zum Beispiel, wenn es um die erste Auswahlrunde geht oder wenn das Vorstandsteam aus mehreren gleich bewerteten Bewerbungen eine auswählen muss.
Gewichtetes Losen
Beim gewichteten Losen erhalten bestimmte Bewerbungen mehr als ein Los. Sie haben dadurch eine höhere Chance, ausgelost zu werden.
Wir erkennen an, dass nicht alle Menschen mit denselben Voraussetzungen in den Bewerbungsprozess starten.
Mehr Lose bekommen können z.B.
- Menschen, die sozial/politisch/kulturell engagiert sind
- Haushalte mit geringem Einkommen
- Bewerbungen, die von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt betroffen sind
- alleinerziehende Personen
Die Kriterien nach denen gewichtet wird, legt die Vermietungsgruppe für die jeweilige Ausschreibung fest. Mit der Gewichtung wollen wir sicherstellen, dass soziale Faktoren berücksichtigt werden.
Du musst kein Mitglied der Genossenschaft sein. Mitglieder werden jedoch bei der Vorauswahl bevorzugt und kommen in jedem Fall in die 2. Auslosung (siehe oben/ Details zum Wohnungsvergabeprozess), sofern sie die Grundvoraussetzungen für die ausgeschriebene Wohnung erfüllen.
Nein, es gibt keine Warteliste. Sofern eine Wohnung ausgeschrieben ist, ist eine Bewerbung mit unserem Onlineformular möglich. Dieses findest du auf unserer Website. Möchtest du dich erneut auf eine andere Wohnung bewerben, ist eine neue Bewerbung erforderlich.
Nein, aus Datenschutzgründen (DSGVO) bitten wir dich, uns keinerlei Unterlagen oder Dokumente nachträglich zuzusenden. Wir kommen auf dich zu, wenn Unterlagen oder Dokumente gebraucht werden. Trotzdem eingereichte Unterlagen werden gelöscht bzw. unverzüglich vernichtet.
Einige unserer Wohnungen wurden mit öffentlichen Mitteln gefördert und dürfen ausschließlich an Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Ohne WBS macht eine Bewerbung in diesem Fall keinen Sinn.
Hier kannst du einen WBS beantragen.
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines WBS kann bis zu 12 Wochen dauern. Deshalb sollte er möglichst frühzeitig beantragt werden. Für die Bewerbung über unser Online-Formular reicht zunächst der Nachweis der Beantragung, bis zum Treffen der Vermietungsgruppe, aus.
Genoss:in werden
Als Wohnungsmieter:in ist die Nutzung an die Mitgliedschaft gebunden. Du wirst also Mitglied der Genossenschaft, sofern du über 18 Jahre alt bist. Als Gewerbemieter:in wirst du kein/e Mitglied.
Du kannst derzeit nur in die Genossenschaft aufgenommen werden, wenn du Mieter:in in der Luisenstadt eG bist, bzw. ein Mietvertragsabschluss unmittelbar bevorsteht. Bitte vereinbare einen Termin innerhalb unserer wöchentlichen Mietersprechstunde (mittwochs 17.00 Uhr – 19.00 Uhr). Bringe ein aktuelles Personaldokument (Personalausweis/Pass/ggf. die Meldebescheinigung) mit.
Die Festlegungen sind in unserer jeweils gültigen Satzung enthalten. Derzeit ist ein Geschäftsanteil laut § 15 auf 260,00 € festgesetzt. Zudem ist gemäß § 5 ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € zu leisten, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag.
Auf unser Hauptkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG mit der IBAN DE06430609678025144002
Ja, auch hier gilt unsere Satzung. In der aktuellen Fassung ist die Nachschuss-Pflicht gemäß § 16 festgelegt: sie ist auf die Haftsumme beschränkt, diese beträgt 260,00 €; weitere Geschäftsanteile führen nicht zur Erhöhung der Haftsumme.
Wechselst du die Wohnung innerhalb unserer Genossenschaft, bleibst du Mitglied bei der Luisenstadt eG. Ziehst du außerhalb unserer Genossenschaft, kannst du die Mitgliedschaft schriftlich kündigen, an eine andere Person übertragen oder auch behalten. Bei einer Übertragung gelten besondere Vorschriften, bitte nimm hierzu Kontakt zur Genossenschaft auf.
Die unterschiedlichen Wege zur Beendigung deiner Mitgliedschaft sind in unserer aktuellen Satzung enthalten. Es gelten die § 6 bis 11. Die Satzung kannst du unter Luisenstadt-Downloads-Öffentlich herunterladen.
Stirbt ein Mitglied, geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Sie endet mit Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist (siehe Satzung § 9).
Service für Genoss:innen
Mittwochs von 17:00 bis 19:00 Uhr findet in unserem Büro in der Mariannenstraße 48/ Hinterhof eine Mieter:innensprechstunde statt. Es ist sinnvoll, wenn du vorher einen Termin per E-Mail abstimmst: mail@luisenstadteg.de Das minimiert Wartezeiten und ermöglicht, dass du die richtigen Ansprechpartner:innen für dein Anliegen hast.
Du kannst uns eine E-Mail mit Namen, Adresse, aktuelle Telefonnummer und deinem Anliegen schicken oder uns telefonisch erreichen. Am besten Werktags zwischen 11:00 und 13:00h.
Da wir keine Hausmeister:innen in unseren Objekten beschäftigen, ist deine Mitwirkung sehr wichtig! Wurde zum Beispiel die Müllentleerung von den Firmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, fehlen eventuell Behälter im Hof, ist eventuell ein Müllberg im Hof entstanden oder ein Behälter falsch befüllt, brauchen wir deine Informationen. Bitte nimm hierzu so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Dann können wir die Situation mit den entsprechenden Firmen und Mietern klären.
Bei Problemen mit der Hausreinigung nehmen wir Kontakt mit den entsprechenden Reinigungskräften auf.
Melde Probleme und Schadensmeldungen bitte unserem Büro. Am besten per E-Mail an instandhaltung@luisenstadteg.de Wir kümmern uns dann darum und melden uns zurück.
Wenn du Schwierigkeiten hast, melde dich bei uns. Wir suchen dann eine gemeinsame Lösung. Zum Beispiel in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Bei Ausfall der Heizungs- und Warmwasserversorgung hinterlasse bitte eine Nachricht auf dem Band der Firma, die auf dem Notfall-Info in deinem Haus angegeben ist.
Bei Austritt von Abwasser oder Frischwasser drehe die Haupt-Absperrungen in deiner Wohnung oder/auch im Keller zu! Wenn das nicht geht, rufe bitte die Feuerwehr 112.
Bitte rufe nur in extremen Fällen von Toiletten-Verstopfungen den Notdienst. Bedenke, dass die Kosten für Noteinsätze stark erhöht sind.